LAG Rostock: Arbeitnehmer ist beweispflichtig bei Streit um Überstunden
20.01.2020
Arbeitszeiten
Wenn die Berechnung der Überstunden ausschließlich auf den Eintragungen des Mitarbeiters beruht, bleibt der Mitarbeiter im Konfliktfall beweispflichtig. Dies stellt das LAG Mecklenburg-Vorpommern klar (Az.: 5 Sa 73/19). Im konkreten Fall konnte die klagende Arbeitnehmerin u.a. nicht nachzuweisen, dass von ihr im EDV-System selbst erfasste Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest wissentlich geduldet waren.
Quelle: Juraforum