BAG: Kein genereller Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz
17.05.2016
Fürsorgepflicht
Nichtraucher haben keinen generellen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) aktuell urteilte, ist Rauchen am Arbeitsplatz zwar grundsätzlich verboten, Arbeitnehmer müssen Zigarettenqualm am Arbeitsplatz ausnahmsweise aber auch schon mal hinnehmen (Az.: 9 AZR 347/15). Im konkreten versuchte ein Casino-Angestellter erfolglos einen ausschließlich rauchfreien Arbeitsplatz durchzusetzen.
(Quelle: Bundesarbeitsgericht)