15.04.2009
Berlin/07.04.2009 „Die Gewerkschaft ver.di hat ein lupenreines Eigentor geschossen und die Beschäftigen noch weiter verunsichert.“ Mit dieser Feststellung reagierte der CGB Bundesvorsitzende, Matthäus Strebl MdB, auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin zum Vorgehen des rot-roten Senat von Berlin und ver.di, die gemeinsam gegen die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP) geklagt hatten.
Das Arbeitsgericht Berlin erklärte am 1. April in seiner Entscheidung (Az: 35 BV 17008/08), dass ver.di für den Sektor Arbeitnehmerüberlassung nicht tarifzuständig ist. „Das der Antrag von ver.di, mangels eigener Zuständigkeit für die Zeitarbeit abwiesen worden ist, kehrt ver.di wohlweislich unter den Teppich", betonte der Bundesvorsitzende des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB) Strebl. "Es wird so getan, als ob die Tarifverträge der CGZP von heute auf morgen rechtsunwirksam geworden sind. Das ist nicht nur eine Verdrehung der Tatsachen, sondern auch juristisch völlig unhaltbar, zumal der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin noch nicht rechtskräftig ist und die CGZP Beschwerde angekündigt hat.“ Strebl weiter: „Ich warne die Verfechter des Einheitsgewerkschaftsgedankens, allen voran SPD-Minister Scholz, davor, jetzt einseitig auf die Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften zu setzen. In der Union haben wir uns immer gegen staatliche und für tarifliche Mindestlöhne ausgesprochen. Solange über den Bestand der Tarifverträge nicht endgültig entschieden ist, existiert Tarifpluralität in der Branche, die wir nicht missachten dürfen.“
Sollten die Gerichte die Nichtigkeit der Tarifverträge von CGZP und DGB endgültig feststellen, entstünde ein tarifloser Zustand. Die Beschäftigten in der Branche, die durch Unstetigkeit und häufigen Arbeitsplatzwechsel geprägt ist, brauchen aber ein Mindestmaß an Verlässlichkeit und gesicherten Arbeitsbedingungen.
„Vor einer endgültigen Entscheidung durch die Gerichte, sind die Sozialpartner in der Zeitarbeit aufgefordert, sich an einen Tisch zu setzen und im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam eine rechtssichere Lösung zu schaffen “ fordert Matthäus Strebl.
(Quelle: CGB)