Ausbildungsverordnung muss wieder in Kraft gesetzt werden
17.11.2005
Gemeinsame Erklärung
Die Bundesregierung hatte Mitte 2003 beschlossen, die Ausbilder-Eignungsprüfung für fünf Jahre auszusetzen. Das sollte den Betrieben erleichtern, Ausbildungsplätze bereitzustellen. Dazu erklären der DGB-Vorsitzende Michael Sommer und der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto Kentzler:
"Es ist nicht belegt, dass die Aussetzung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) zu zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätzen geführt hat. Die neue Bundesregierung muss deshalb die AEVO wieder verpflichtend in Kraft setzen.
Mit dem Verzicht auf die AEVO wurde der Berufsausbildung kein Gefallen getan. In allen Bildungsbereichen wird Qualität gefordert. Das muss auch für die Berufsausbildung gelten. Anspruchsvolle Berufsbilder erfordern eine gute Berufsbildung mit entsprechend qualifiziertem Personal. Das gilt insbesondere im Hinblick auf einen gerade entstehenden europäischen Qualifikationsrahmen. Das Ansehen und die Attraktivität der Berufsbildung muss steigen, statt sinken. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft erhalten werden.
Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) verlangt von den Ausbildern über die fachliche Eignung hinaus den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse. Dazu gehören die Fähigkeit, die Ausbildung zu planen, Einfühlungsvermögen in die Situation der Jugendlichen und Rechtskenntnisse."