INZ-Mitglieder erhielten Abmahnungen wegen angeblicher PSA Markenverletzungen
29.10.2003
Kategorie: Rechtsecke - Beiträge
Sehr geehrte Damen und Herren, wg. einer angeblichen "Markenrechtsverletzung" erhielten bereits einige INZ-Mitglieder Post der Anwälte Barklage & Koll. aus Schwerin - im Auftrag von Holger Stuth, Inhaber der PSA Personal Service Agentur aus Schwerin - natürlich mit einer vorgefertigten Unterlassungserklärung sowie einer Kostennote. Das behauptete Vergehen wird damit begründet, dass "PSA Personal Service Agentur" geschützt und als Markenrecht eingetragen wäre und die angeblichen Markenrechtsverletzer in ihren Firmenbezeichnungen eben diese Namen/Bezeichnungen verwenden. Nachdem von ca. bundesweit 800 PSA sicher 60 bis 70 % in irgendeiner Weise diese Begriffe im Firmennamen führen, ist mit einer (lukrativen) Abmahnwelle zu rechnen. In diesem Zusammenhang bieten wir gegenseitige Konsultation und Erfahrungsaustausch an. So weit Sie an einem entsprechenden Meinungsaustausch interessiert sind, freue ich mich auf Ihre Antwort. Nachfolgende Empfehlungen erhielten unsere betroffenen Mitglieder: Es eröffnen sich zwei Möglichkeiten: 1. Unterlassungserklärung unterzeichnen, Kostennote ausgleichen und Firmennamen umgehend ändern. 2. Anspruch mittels Einschreiben zurückweisen mit der (einstweiligen) Begründung: Begriffe unterliegen als allgemeine Gesetzestexte nach Hartz etc. zwangsläufig nicht dem Schutzrecht einer Marke. Die behauptete Schutzverletzung ist so offenkundig mißbräuchlich, dass es einer weiteren eingehenden Prüfung bedarf, in deren Folge auch der Anspruch auf Löschung einer Marke zu klären ist. Darüber hinaus ist die für "PSA" charakteristische notwendige regionale Relevanz der Marktteilnehmer/Wettbewerber nicht zu erkennen, so daß selbst Verwechslungen ausgeschlossen sind. Angemessene Frist für weitere Erklärungen: 14 Tage. Wer die Option 2 präferiert kann dies selbst vornehmen oder dazu seinen Rechtsanwalt beauftragen oder unseren Verbandsanwalt konsultieren. Für den letzten Fall bitte umgehend Rückmeldung per Mail an die INZ damit wir für die Betroffenen ein konzertiertes Vorgehen organisieren können. Mit freundlichem Gruß Norbert Grünwald INZ eV. www.inz-ev.de Tel. 0911 22072 Fax 0911 2419014