Hintergrundinformationen über Mindestlöhne in der Bauwirtschaft
17.11.2003
Kategorie: Rechtsecke - Beiträge
Nach europäischem Recht sind Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit von Bauunternehmen aus dem EU – Ausland zulässig, wenn auch für die Arbeitnehmer inländischer Unternehmer dieselben Mindestarbeitsbedingungen gelten und die ausländischen Arbeitnehmer durch diese Mindestarbeitsbedingungen einen zusätzlichen sozialen Schutz erhalten. Lesen Sie hier die komplette Information. (Quelle: iGZ)