Landgericht Fulda verbietet Adecco-Werbung
23.12.2003
Kategorie: Rechtsecke - Beiträge
Im einstweiligen Verfügungsverfahren der MVZ gegen die Firma Adecco hat das Landgericht Fulda am 18.12.2003 der beklagten Firma Adecco untersagt im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit der Herausgabe der Firmenbroschüre "Die neue Zeitarbeit Gesetzesänderungen Tarifvertrag" zu behaupten, daß die Tarifverträge mit den christlichen Gewerkschaften in der Branche Zeitarbeit unwirksam und die christlichen Gewerkschaften rechtlich nicht tariffähig seien. Lesen Sie hier das Urteil. (Quelle: MVZ)