VBG: Gesetzliche Unfallversicherung bei Patientenunfällen im Krankenhaus
17.10.2006
Doppeltes Pech: Auf dem Weg zur Physiotherapie nach einer Arm-Operation stürzt Helga W. im Krankenhaus und bricht sich das Bein. Das bedeutet weitere Wochen Krankenhausaufenthalt bis Helga W. wieder fit ist! Was kaum jemand weiß: In diesen Fällen tritt die gesetzliche Unfallversicherung auf den Plan. Wer im Krankenhaus oder einer Reha-Klinik auf Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse oder Rentenversicherung stationär behandelt wird, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung VBG. Allein 2005 zählte die VBG mehr als 16 Millionen Versicherungsverhältnisse in diesem Bereich.
Wenn ein Unfall eingetreten ist, sorgt die VBG mit einer optimalen ärztlichen und therapeutischen Behandlung für eine schnelle Wiederherstellung der Gesundheit. Versichert sind alle Betätigungen, die im Zusammenhang mit der medizinischen und therapeutischen Behandlung stehen. Dies gilt vor allem für die Teilnahme an ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen sowie die Wege von zu Hause zum Krankenhaus und zurück. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind medizinische Kunstfehler.
Nach einem Unfall sollten Patienten oder ihre Angehörigen umgehend das Personal fragen, ob der Unfall bereits an die VBG gemeldet wurde. Nur dann kann die VBG ihre umfassenden Versicherungsleistungen erbringen. Weitere Fragen zum Patientenunfall beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VBG gerne unter Tel.: 040 5146-2940.
Pressekontakt:
VBG, Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg
Daniela Dalhoff
Tel: 0 40 / 51 46 25 25
Fax: 0 40 / 51 46 22 55
E-Mail: Daniela.Dalhoff at (@) vbg de