Jahresmeldungen bis zum 15.04.2010
07.04.2010
Für alle Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt werden, müssen Arbeitgeber Jahresmeldungen über die sozialversicherungspflichtigen Entgelte an die Krankenkassen übermitteln. Darauf weist der Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter hin. Die Meldungen für das Jahr 2009 sind spätestens bis zum 15.04.2010 vorzunehmen. Die Meldungen sind zwingend elektronisch an die Krankenkassen zu übertragen und müssen auch für geringfügig Beschäftigte an die Minijobzentrale übermittelt werden. Auf der Jahresmeldung sind insbesondere das Arbeitsentgelt 2009 sowie der Zeitraum der Beschäftigung im Jahr 2009 anzugeben.
(Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter)