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Neuigkeiten aus der Zeitarbeit
Betriebsbedingte Kündigung wegen Einsatzes (osteuropäischer) Unternehmen zulässig
02.05.2005
Auf Grund der durch den EU-Beitritt seit dem 1. Mai 2005 grundsätzlich gewährten Dienstleistungsfreiheit sei, so Prof. Dr. Burkhard Boemke, Experte für grenzüberschreitenden Arbeitnehmereinsatz, es auch ost- und mitteleuropäischen Unternehmen gestattet, Arbeiten in Deutschland mit eigenen Mitarbeitern durchzuführen. Allerdings ist es Aufgabe der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie der Behörden der Zollverwaltung zu prüfen, ob das ausländische Unternehmen echte Werk- bzw. Dienstleistungen mit eigenen Mitarbeitern erbringt oder ob nicht illegale Arbeitnehmerüberlassung betrieben wird.
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