Taunussteiner Hilfspolizist kommt von einer Leihfirma
30.12.2004
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Nach dem Kinder-Berücksichtigungsgesetz (KiBG) wird sich der Beitrag zur Pflegeversicherung für kinderlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab dem 01.01.2005 um 0,25 % erhöhen. Problematisch ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass bei vielen Arbeitnehmern Kinder nicht oder nicht mehr auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. In diesen Fällen ist für die Personalabteilung nicht ersichtlich, ob ein Mitarbeiter tatsächlich kinderlos ist oder nicht.
Ein Musteranschreiben an Ihre Mitarbeiter zu diesem Thema finden Sie hier.
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Das verheerende Seebeben in Südostasien hält derzeit wie kein anderes Thema die Welt in Atem und macht auch vor der Zeitarbeitsbranche nicht halt. So hat sich heute der iGZ zu einer Spende (Zitat: \"größerer Betrag\") an das Hilfsbündnis \"Aktion Deutschland hilft\" für die Opfer in Südasien entschlossen. Sicherlich werden sich andere Verbände und Unternehmen dieser löblichen Initiative anschliessen.
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