Fleischindustrie: Gesetzes-Evaluierung und Branchenverband widersprechen Minister Heil
23.02.2024
Die Evaluation des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) empfiehlt, die Ausnahme zur Leiharbeit in der Fleischverarbeitung unbefristet fortzuführen.Trotz der klaren Ergebnisse und Empfehlungen hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kommuniziert, dass die Ausnahmeregelung per Tarifvertrag zum 1. April 2024 auslaufen werde. „Das BMAS ist in der Pflicht, die Ergebnisse und Empfehlungen der Evaluation vollständig ernst zu nehmen und die Leiharbeit auf Basis eines Tarifvertrages ab dem 1. April 2024 entsprechend gesetzlich umzusetzen“, so Vehid Alemic, Hauptgeschäftsführer beim Verband der Ernährungswirtschaft e.V. (VdEW).
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