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Neuigkeiten aus der Zeitarbeit
Betriebsbedingte Kündigung wegen Einsatzes (osteuropäischer) Unternehmen zulässig
02.05.2005
Auf Grund der durch den EU-Beitritt seit dem 1. Mai 2005 grundsätzlich gewährten Dienstleistungsfreiheit sei, so Prof. Dr. Burkhard Boemke, Experte für grenzüberschreitenden Arbeitnehmereinsatz, es auch ost- und mitteleuropäischen Unternehmen gestattet, Arbeiten in Deutschland mit eigenen Mitarbeitern durchzuführen. Allerdings ist es Aufgabe der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie der Behörden der Zollverwaltung zu prüfen, ob das ausländische Unternehmen echte Werk- bzw. Dienstleistungen mit eigenen Mitarbeitern erbringt oder ob nicht illegale Arbeitnehmerüberlassung betrieben wird.
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Aktuelle Mindestlohn-Diskussion weitgehend außerhalb der Realität
02.05.2005
In der Tradition von \"Handwerklichen Fehlern\" und mit großer Hektik will die Regierung eine gesetzliche Initiative zum Mindestlohn bzw. zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf den Weg bringen. Wie bereits bei \"PSA\" wird das absehbare Ergebnis zwangsläufig ein Desaster, da \"zusätzliche Ampeln an einer Kreuzung eben nicht den Flugverkehr beeinflussen können\"
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